Einfahrtsbedingungen in das MuseumsQuartier Wien

Aufgrund der beschränkten Stellplatzanzahl im MQ-Areal sind wir im Interesse unserer Besucher:Innen
und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe seitens der Behörde, sowie der Feuerwehr
(MA68), dazu gezwungen, die geltende Einfahrtsregelung strikt zu exekutieren.

Das MQ-Areal ist Privatgrund. Es gilt die StVO.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5km/h.
Die Einfahrt von einspurigen Kraftfahrzeugen ist verboten.
Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen mit undichter Treibstoffanlage bzw. mit der die
Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Mängeln ist generell untersagt.

Das Befahren sowie sämtliche Ladetätigkeiten im Hof 1 (MQ-Haupthof) sind täglich nur in der
Zeit von 06:00 bis 10:00 Uhr gestattet.

Wir ersuchen Sie bzw. Ihre Lieferanten und Kooperationspartner (nachfolgend
„Einfahrtswerber:in“ genannt) anzuweisen, Ladetätigkeiten am Areal so kurz wie möglich zu
halten. Die übliche Ladetätigkeit beträgt maximal 45 Minuten. Das Parken (Stehzeiten > 45
Minuten) ist somit ausdrücklich untersagt. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge mit
gültigem Ausweis auf gekennzeichneten Behindertenstellplätzen im Hof 5 (Sattlerhof).
Für das Parken in unmittelbarer Nähe mit Fahrzeugen mit einer max. Höhe von 1,90m verweisen
wir auf die gebührenpflichtige CONTIPARK Garage mit öffentlicher Einfahrtsmöglichkeit am
Vorplatz.


1. Einfahrtsmodalitäten – Haftungsregelung

Jede Einfahrt muss rechtzeitig im Vorhinein über das webbasierende MQ Service Portal - System
(https://mq-bf.mqw.at) durch die/den jeweils zuständige/n / ansässige/n Mieter:in oder Nutzer:in im Areal
beantragt werden. Die Einfahrtsbedingungen sowie die Hausordnung sind Bestandteil der
Einfahrtsgenehmigung und unter dem angeführten Link hinterlegt.
Durch das Lösen des Einfahrtstickets bzw. mit der Einfahrt ins MQ-Areal werden die
Einfahrtsbedingungen sowie die gültige Hausordnung vom Einfahrtswerber anerkannt.

Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 24h bzw. vor Wochenenden oder Feiertagen
entsprechend länger. Die Beantragung ist für alle Fahrzeuge verpflichtend.
Ausnahme: Fahrzeuge, die in der Lieferantenliste bei der MQ E+B Gesellschaft erfasst sind.

Das Befahren des MQ- Areals erfolgt auf eigene Gefahr der/des Einfahrtswerber:in. Die
MuseumsQuartier Errichtungs- und Betriebs GmbH (MQ E+B) haftet nicht für Schäden, die durch
bzw. am KFZ verursacht worden sind. Eine Bewachung von Fahrzeugen, deren Inhalte und
Ladegut ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. Die MQ E+B bzw. deren Vertragspartner
übernehmen keinerlei Obhutspflichten.

Der Einfahrtswerber haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten oder seine
Begleitpersonen der MQ E+B, ihren Mitarbeitern oder anderen Arealsnutzern entstehen. Er ist
verpflichtet, allfällig verursachte Schäden unverzüglich der MQ E+B anzuzeigen und diese zu
ersetzen. Bei verursachten Schadensfällen ist immer ein vollständig ausgefüllter Unfallbericht zu
erstellen.

Den Weisungen des Sicherheitsdienstes sowie der Betriebsführung ist in jedem Fall Folge zu
leisten. Vorhandene Verkehrsführungen, Schilder und Bodenmarkierungen sind zu beachten.

Bei Verstößen gegen diese Einfahrtsbedingungen sind wir ohne weitere Mahnung zur
kostenpflichtigen Abschleppung , Einbringung einer Besitzstörungsklage sowie der Verhängung
einer dauerhaften Einfahrtssperre berechtigt.


2. Wie funktioniert die Ein- und Ausfahrt ?

Die Einfahrt ins MQ-Areal mit Kraftfahrzeugen ist ausschließlich über die Haupteinfahrt Ecke
Burggasse/Museumsplatz (ehem. 2er Linie) in Fahrtrichtung Getreidemarkt möglich. Der Zugang
über den Haupteingang in der Mitte des MQ bzw. über den Eingang Mariahilferstraße Nr. 2 ist
nur für Fußgänger möglich.

Die Ein- und Ausfahrt besteht aus einem versenkbaren Poller, einer Ticket Aus- und Eingabe-Säule,
einer Ampel,  einer Videokamera und einer Sprechstelle. Die Poller-Anlage wird durch das permanent anwesende
Personal der Sicherheitszentrale betreut. Die Sicherheitszentrale führt die Registrierung des
Kennzeichens durch und steht über die Sprechsäule mit den Fahrer:innen in Kontakt. Die Ein- und
Ausfahrt wird jeweils durch eine eigene Ampel mit einer wechselseitigen Schaltung geregelt.


3. Wie erfolgt die Einfahrt technisch?

  1. Der/die Fahrer:in fährt bis zur Stopp-Markierung, überprüft die Ampelanzeige und
    fährt zur Sprechstelle.
  2. Dort nimmt der/die Fahrer:in Kontakt zur Sicherheitszentrale auf. Diese überprüft, ob
    für das einfahrende Fahrzeug eine Einfahrtsgenehmigung vorliegt.
  3. Nach positiver Überprüfung gibt der Ticketautomat ein Einfahrtsticket aus.
  4. Durch die Entnahme des Tickets senkt sich der Poller und gibt die Einfahrt frei.
  5. Das An- bzw. Einfahren ist ausschließlich bei grünem Ampelsignal erlaubt.
  6. Das Ticket sowie ein Ausdruck der vorhandenen Einfahrtsgenehmigung sind mit der
    Vorderseite (Einfahrtsdatum mit Zeitaufdruck) sichtbar hinter der Windschutzscheibe
    zu platzieren.

 

4. Wie erfolgt die Ausfahrt technisch?

  1. Der/die Fahrer:in fährt bis zur Stopp-Markierung und überprüft die Ampelanzeige.
  2. Der/die Fahrer:in schiebt sein/ihr Ticket in den Automaten ein.
  3. Die Ladezeit wird automatisch überprüft und bei Einhaltung (< 45Min) gibt der Poller
    die Ausfahrt frei.
  4. Das An- bzw. Ausfahren ist ausschließlich bei grünem Ampelsignal erlaubt.


5. Was passiert bei Zeitüberschreitung?

  1. Bei Überschreitung der Ladezeit (> 45 Min) gibt der Automat die Ausfahrt nicht
    automatisch frei.
  2. Der/die Fahrer:in stellt das Fahrzeug in eine weder die Ein- noch die Ausfahrt
    behindernde Halte - Position im Hof 7 ab. ( Staatsratshof erster Hof nach der
    Einfahrt)
  3. Der/die Fahrer:in muss das abgelaufene Einfahrtsticket persönlich in die
    Sicherheitszentrale (MQ-Haupteingang) bringen. Eine Freischaltung zur Ausfahrt
    erfolgt erst nach Entwertung des Einfahrtstickets in der Sicherheitszentrale.


MuseumsQuartier Wien Errichtungs- und BetriebsgesmbH
Stand: 01/2018